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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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Allgemeines
Die Firma GEO-Feinmechanik GmbH wird kurz GEO genannt.
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
zu nachfolgenden Bedingungen, selbst dann, wenn
wir anderslautenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich
widersprechen. Mit der Auftragserteilung erkennt
der Besteller diese Bedingungen an. Mündliche
Absprachen haben keine Gültigkeit. Eine Korrektur
nachweisbarer Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen
und Rechnungen wird anerkannt. Teillieferungen sind
zulässig.
Warenrücksendungen zur Gutschrift bedürfen
unserer Zustimmung.
Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Preise
Sie verstehen sich ab Werk Mülheim verpackungs-
und frachtkostenfrei.
Bei einem Nettowarenwert bis EURO 140,00 berechnen
wir einen Mindermengenzuschlag von EURO 7,00.
Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils
zum Lieferzeitpunkt gültigen Listenpreise.
Die gesetzlich festgelegte Mehrwert-/Umsatzsteuer
wird gesondert berechnet.
Export: Preise ab Werk Mülheim. Transport-,
Bankspesen, Zollabfertigung und
- soweit erforderlich - Dokumente werden gesondert
berechnet.
Auftragsbestätigungen
Erteilte Aufträge sind erst nach unserer schriftlichen
Bestätigung rechtsverbindlich.
Bei kurzfristigen Lieferungen gilt die Rechnung
gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Lieferzeiten
GEO bemüht sich, zugesagte Lieferfristen einzuhalten.
Kommen wir dennoch in Verzug,
kann uns der Besteller eine angemessene Nachfrist
setzen und erst danach vom Auftrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller
nur dann zu, wenn wir vorsätzlich oder grob
fahrlässig
gehandelt haben. Die Lieferfristen verlängern
sich angemessen weiter - auch innerhalb eines Lieferverzuges
-
bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Umstände,
die eine Lieferung unmöglich machen und deren
Beseitigung nicht in unserer Macht stehen, wie beispielsweise
Energiemangel, Materialausfall, Streik, Aussperrung,
Betriebsstörung, Verkehrsbehinderung und höhere
Gewalt berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag,
ohne dass daraus Schadenersatzansprüche abgeleitet
werden können.
Versand
Soweit nicht anders vereinbart, wählt GEO die
Verpackung, die Transportart und den Versandweg.
Nur auf Wunsch des Bestellers wird eine Transportversicherung
abgeschlossen. Die Kosten für diese Versicherung
oder für andere Versand-Sonderwünsche
trägt der Besteller. Der Versand der Ware erfolgt
auf Gefahr des Bestellers. GEO übernimmt keine
Haftung für Beschädigungen oder Verluste
beim Transport.
Garantie
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung.
Sie beträgt für GEO-Geräte 12 Monate.
Bei Handelsware gilt die Garantiezeit des jeweiligen
Herstellers.
Mängel
Bei offensichtlichen Mängeln müssen Beanstandungen
unverzüglich, spätestens innerhalb von
14 Tagen ab Eintreffen der Ware, schriftlich geltend
gemacht werden. Berechtigte Mängelansprüche
erfüllen wir nach unserer Wahl durch Reparatur
oder Umtausch der gelieferten Ware. Nur dann, wenn
die Reparatur oder Ersatzlieferung fehlschlägt,
kann der Besteller verlangen, dass der Kaufpreis
gemindert oder der Vertrag rückgängig
gemacht wird. Weitere Mängelansprüche
sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere
auch der Ersatz von Mängelfolgeschäden.
Zahlungsbedingungen
Reparaturen und Mietrechnungen sind sofort nach
Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Alle anderen Zahlungen
haben innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2% Skonto
oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlungen gelten erst
dann als erfolgt, wenn GEO über die Beträge
vorbehaltslos verfügen kann. Wechsel werden
nur in Ausnahmefällen zahlungshalber angenommen.
Voraussetzung für die Annahme von Schecks und
Wechseln ist die Möglichkeit der fristgerechten
Einlösung und Gutschrift. Alle Kosten und Spesen
für Scheck-/Wechsel-Einreichung und Diskontierung
gehen zu Lasten des Kunden. Vorauszahlungen können
bei besonderen Gegebenheiten - beispielsweise für
Sonderanfertigungen und bei Zahlungsverzug - erforderlich
werden. Sie bleiben unverzinslich.
Zahlungsverzug
Mit Zahlungsverzug werden alle Rechnungen sofort
fällig. Gleichzeitig hat GEO das Recht, nur
noch gegen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung
weiter zu liefern. Werden diese innerhalb einer
angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann GEO
vom Vertrag zurücktreten. Unsere Rechte werden
dadurch in keinster Weise beeinflusst.
Verrechnung: Der Besteller kann nur mit solchen
Forderungen aufrechnen,
die unbestritten oder rechtsgültig sind.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt GEO-Eigentum, bis alle
Forderungen aus Warenlieferungen - auch aus früheren
oder späteren - einschließlich Nebenforderungen
bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, über
GEO-Eigentumsware im Rahmen seines üblichen
und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
zu verfügen. Er darf die Ware jedoch nicht
verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
Im Falle eines Zugriffs Dritter hat er uns unverzüglich
Mitteilung zu machen. Veräußert der Käufer
die Ware weiter, so gehen seine Forderungen gegen
seine Abnehmer oder andere Dritte, die an seine
Stelle treten, auf uns über, ohne dass es einer
besonderen Abtretungserklärung bedarf.
Mitwirkungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware vor der Inbetriebnahme
zu überprüfen. Es ist darauf zu achten,
dass die Spezifikationen laut Bedienungsanleitung
eingehalten worden sind. Der Kunde verpflichtet
sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Die auf den Geräten befindlichen Laser-Warnschilder
dürfen nicht entfernt oder durch andere ersetzt
werden.
Datenspeicherung
GEO ist berechtigt, für die Geschäftsaktivitäten
ein EDV-System einzusetzen und die dafür
erforderlichen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten und zu speichern.
Probe-/Leih-/Mietgeräte
Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Besteller
uneingeschränkt.
Instandsetzung
Reparatur-Geräte müssen frei Haus angeliefert
werden. Auf Wunsch wird vor der Instandsetzung ein
Kostenvoranschlag erstellt. Ersetzte Teile gehen,
wenn nicht vorher anders verfügt, automatisch
in das
Eigentum von GEO über.
Urheberrechte
Fertigt GEO nach Zeichnungen oder anderen Angaben
des Bestellers, haftet dieser für die Einhaltung
von Schutzrechten. Für Angebote, Zeichnungen
und andere Unterlagen behalten wir uns Eigentums-
und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt
vor. Sie dürfen nur mit unserer Zustimmung
Dritten zugänglich gemacht werden. Die gewerblichen
Schutz- und Urheberrechte an der Ware und der Software
bleiben bei GEO. Die Software darf, abgesehen von
einer Sicherungskopie, nicht vervielfältigt
werden. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt mit
der Weitergabe der Software. Das Verändern
der Produkte mit der Zielsetzung, den Hersteller
unkenntlich zu machen, oder das Entfernen des Warenzeichens,
um dieses womöglich durch ein fremdes zu ersetzen,
ist unzulässig.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch
für den Export, unter Ausschluss des internationalen
Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen
ist Mülheim an der Ruhr.
GEO kann aber auch die Hilfe anderer Gerichte in
Anspruch nehmen.
Nichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
ungültig oder nichtig sein, wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß
zu ersetzen oder entfallen ganz.
Mülheim, Juli 2002
GEO-Feinmechanik GmbH
Solinger Straße 8
D-45481 Mülheim an der Ruhr
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